Fahrlehrer-Campus 3F
Wir bilden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer aus
Fahrlehrerausbildung:
Fahrlehrer – ein Beruf mit Zukunft
Liebe Besucher/innen,
Sie spielen mit dem Gedanken Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu werden? Mit dieser Webseite möchten wir Ihnen die verschiedenen Stationen auf dem Weg zum Fahrlehrer und die beruflichen Perspektiven aufzeigen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen unsere Fahrlehrer-Fachschule näher vorstellen.
Auch im Falle einer ungünstigen Wirtschaftsentwicklung oder auch umweltpolitisch bedingter restriktiver Maßnahmen sagen alle seriösen Studien einen weiteren Anstieg der Pkw-Dichte voraus. Bis zum Jahr 2028 soll sie in Deutschland von heute 550 auf 570 Pkw je 1000 Einwohner zunehmen. Unabhängig von jeder Entwicklung wird darüber hinaus auch in der Zukunft bei den meisten der Wunsch bestehen, durch eine Fahrerlaubnis mobil zu sein. Diese Entwicklung und die Tatsache, dass man die Tätigkeit nicht „wegrationalisieren“ kann, macht den Beruf krisensicher. Auch perspektivisch hat der Beruf einiges zu bieten.
Auf die Grundfahrlehrerlaubnis BE (PKW) können sie noch aufbauen:
- Fahrlehrerlaubnis Klasse A (Motorrad)
- Fahrlehrerlaubnis Klasse CE (LKW)
- Fahrlehrerlaubnis Klasse DE (Bus)
Ein sehr interessantes Aufgabengebiet für Fahrlehrer ist die Tätigkeit als Seminarleiter. Hier geht es darum, Kurse für auffällige Fahranfänger oder Verkehrsteilnehmer, die Punkte gesammelt haben, zu moderieren. Sie möchten sich um den Fahrlehrernachwuchs kümmern? Dies können Sie als speziell ausgebildeter Ausbildungsfahrlehrer tun.
Für viele Fahrlehrer ist es auch sehr reizvoll, selbständig zu sein. Gerade hier haben Sie in diesem Beruf sehr gute Möglichkeiten, diesen Wunsch zu realisieren. Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Perspektiven, wie z. B. Ausbilder für Berufskraftfahrer und Gefahrgutfahrer, Sicherheitstrainer etc. aufzuzählen, die sich für Sie als Fahrlehrer ergeben.
Voraussetzungen:
(gem. § 2 FahrlG)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Geistige, körperliche Eignung (Nachweis durch ärztliches Zeugnis)
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf
oder - gleichwertiger Abschluss, z.B. Abitur oder Fachhochschulreife
- Fahrerlaubnis Klasse BE (PKW mit Anhänger)
- Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. drei Jahren
Genannte Voraussetzungen müssen i.d.R. zum Prüfungszeitpunkt erfüllt sein.
Ausbildung:
- 1 Monat Einführungsphase
- 7 Monate Vollzeitlehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- 4 Monate Praktikum in der Ausbildungsfahrschule
- 2 Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums und
- 1 Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums
Prüfungen:
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Fachkundeprüfung
- Mündliche Fachkundeprüfung
- Theoretische und praktische Lehrprobe in einer Ausbildungsfahrschule
Der Ablauf der Ausbildung zum Fahrlehrer ab 2023
Die Ausbildung für Bewerber der Fahrlehrerlaubnis BE verläuft in 2 Phasen
und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 15 Monaten.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Fahrlehrerausbildung zu finanzieren?
Eigenfinanzierung / Steuerliche Absetzbarkeit durch Werbekosten
Die Kosten der Fahrlehrerausbildung werden grundsätzlich aus eigener Tasche finanziert. Ist bereits eine Erstausbildung vorhanden, können die Ausgaben für die Fahrlehrerausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend gemacht werden, sofern die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt)
Wenn Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen kann die Fahrlehrerausbildung über Meister-BAföG (AFBG) finanziert werden. Die zuständigen Stellen befinden sich bei den Landratsämtern / kreisfreien Städten.
Förderung durch den BFD
Für Zeitsoldaten kann der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) die Finanzierung der Ausbildung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des BFD.
Förderung durch die Rentenversicherung
Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernehmen.
Förderung durch Berufsgenossenschaft
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können die Berufsgenossenschaften die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernehmen.
„Schnupper doch Mal“
Natürlich haben Sie die Möglichkeit uns erst zu besuchen, bevor Sie sich für uns entscheiden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie vor Abschluss des Ausbildungsvertrages ein persönliches Gespräch mit uns führen. Sie können den Fahrlehrer-Campus Fachschule 3F während der Öffnungszeiten jederzeit besichtigen und auch an einem Unterricht oder einer Schulungsfahrt völlig unverbindlich teilnehmen (nach telefonischer Vereinbarung).
Ferner informieren wir Sie vor Lehrgangsbeginn bei einer „Infoveranstaltung“ über Ihre Ausbildung und Ihre Ausbildungsstätte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch am Telefon während unserer Öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung. Unser Serviceteam steht Ihnen gerne zu Verfügung.